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Aufgrund der neuen MwSt. Regelung die seit dem 01. Juli 2021 in Kraft ist, sind wir verpflichtet das Lieferland unserer Kunden bei Eintritt des Onlineshops zu erfragen und die länderspeziefische MwSt. zu berechnen.
Due to the new VAT regulation that has been in force since July 1st, 2021, we are obliged to inquire about the delivery country of our customers when entering the online shop and to calculate the country-specific VAT.
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Für Ein- bzw. Zweifunktionsleuchten in LED-Technik ohne Blinklichtfunktion Im Zusammenhang mit der geringen Leistungsaufnahme, die sich deutlich von einer Glühlampenversion unterscheidet, kann es beim Betrieb an verschiedenen Zugfahrzeugen zu Problemen kommen, weil von einigen Zugfahrzeugen weitere Lichtfunktionen detektiert werden. Dies stellt eine Komfortfunktion des Fahrzeugs dar, die nicht gesetzlich vorgeschrieben ist und den Fahrer nicht von seiner Verpflichtung zur visuellen Kontrolle der Beleuchtungseinrichtung befreit. Auch kann es hier durch die geringen Leistungen zu Fehldiagnosen kommen (Instrumententafel im Fahrerhaus zeigt einen Lampenausfall an, obwohl die Funktion gegeben ist). Die Funktionsfähigkeit dieser Lampenausfallkontrollen ist ausschließlich durch den Fahrzeughersteller feststellbar. Der Betrieb der LED-Leuchte mit Wechselspannung oder getakteter Gleichspannung ist nicht zulässig! Die einzelnen Funktionen einer Leuchte dürfen nur mit einer fahrzeugseitigen Sicherung von max. 3A betrieben werden. Im Falle einer fahrzeugseitigen Strombegrenzung in Höhe der obigen Vorgabe durch das fahrzeugseitige Steuergerät kann auf eine zusätzliche Sicherung für die Leuchte verzichtet werden.
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